Kfz-Steuer-Rechner

Wohnmobil-Steuer-Rechner

Zulässiges Gesamtgewicht und Schadstoffklasse eingeben – die jährliche Kfz-Steuer für Ihr Wohnmobil erscheint sofort.

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Unverbindliche Schätzung nach § 8 Nr. 1b KraftStG, gedeckelt auf 556 €/Jahr. Keine Rechtsberatung.

So wird die Steuer berechnet

Wohnmobile werden nach § 8 Nr. 1b KraftStG gewichtsabhängig besteuert, gestaffelt in Schritten von je angefangenen 200 kg zulässigem Gesamtgewicht. Der Satz hängt von der Schadstoffklasse ab: schadstoffärmere Fahrzeuge (S2) zahlen durchgehend 10 € je 200 kg, übrige Fahrzeuge (S1) bis zu 25 € je 200 kg in den unteren Gewichtsklassen.

Die Steuer ist auf maximal 556 € pro Jahr gedeckelt – unabhängig davon, wie schwer das Wohnmobil ist. Damit unterscheidet sich die Wohnmobilbesteuerung deutlich von der Pkw-Besteuerung, bei der es keinen gesetzlichen Höchstbetrag gibt.

Schadstoffklassen S1 und S2 im Detail

GewichtsklasseSchadstoffklasse S2Schadstoffklasse S1
bis 2.000 kg10 € je 200 kg25 € je 200 kg
2.001–5.000 kg10 € je 200 kg25 € je 200 kg
5.001–8.000 kg10 € je 200 kg22 € je 200 kg
über 8.000 kg10 € je 200 kg18 € je 200 kg

Die Einordnung in S1 oder S2 richtet sich nach der Abgasnorm des Fahrzeugs: S2 umfasst schadstoffärmere Wohnmobile, die bestimmte Euro-Grenzwerte einhalten, während S1 die übrigen, älteren oder weniger schadstoffarmen Fahrzeuge erfasst.

Beispielrechnung

Ein Wohnmobil der Schadstoffklasse S1 mit 3.500 kg zulässigem Gesamtgewicht wird wie folgt berechnet: 3.500 kg geteilt durch 200 kg ergibt 17,5, aufgerundet auf 18 Einheiten. Multipliziert mit 25 € ergibt das 450,00 € pro Jahr — noch unterhalb des gesetzlichen Höchstbetrags von 556 €. Bei einem schwereren Fahrzeug mit 4.500 kg wären es bereits 23 Einheiten à 25 € = 575,00 €, die Steuer wird jedoch auf den Höchstbetrag von 556 € gedeckelt.

Woher stammen die benötigten Angaben?

Das zulässige Gesamtgewicht steht im Feld F.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I und bezeichnet das maximal zulässige Gewicht des vollbeladenen Fahrzeugs — nicht das Leergewicht. Die Schadstoffklasse bzw. Emissionsklasse ist im Feld 14 vermerkt. Bei Unsicherheit über die richtige Klasse hilft ein Blick in die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder eine Nachfrage beim Hersteller.

Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung auf Basis der aktuellen KraftStG-Sätze. Die rechtsverbindliche Festsetzung erfolgt durch Ihr zuständiges Hauptzollamt.

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Häufige Fragen

Welches Gewicht muss ich eingeben?

Das zulässige Gesamtgewicht laut Zulassungsbescheinigung (Feld F.2), nicht das Leergewicht.

Wo finde ich meine Schadstoffklasse?

Die Emissionsklasse steht im Feld 14 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Gibt es einen Höchstbetrag?

Ja, die Wohnmobilsteuer ist gesetzlich auf 556 € pro Jahr gedeckelt.

Warum zahlen S1-Fahrzeuge mehr als S2-Fahrzeuge?

S1 umfasst Fahrzeuge mit höherem Schadstoffausstoß; der höhere Satz je 200 kg soll einen Anreiz für schadstoffärmere Fahrzeuge schaffen.

Wird ein angehängter Fahrradträger mitgerechnet?

Nein, maßgeblich ist ausschließlich das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils laut Zulassungsbescheinigung, nicht angebautes Zubehör.

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