Kfz-Steuer-Rechner

Pkw-Steuer-Rechner

Hubraum, CO₂-Wert und Kraftstoffart eingeben – die jährliche Kfz-Steuer für Ihren Pkw erscheint sofort, inklusive Rechenweg.

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Unverbindliche Schätzung nach § 8, § 9 KraftStG. Keine Rechtsberatung.

So wird die Steuer berechnet

Seit 2021 setzt sich die Kfz-Steuer für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 aus zwei Bestandteilen zusammen: einem Hubraum-Sockelbetrag und einem CO₂-Aufschlag. Der Hubraum-Anteil beträgt 2,00 € je angefangene 100 cm³ bei Benzinern und 9,50 € bei Dieselfahrzeugen.

Der CO₂-Anteil greift ab einem Ausstoß von 95 g/km und steigt in Stufen: von 2,00 €/g bis 115 g/km über 2,20 €, 2,50 €, 2,90 €, 3,40 € bis hin zu 4,00 € je Gramm oberhalb von 195 g/km. Je niedriger der WLTP-Wert Ihres Fahrzeugs, desto geringer fällt dieser Teil aus.

Reine Elektrofahrzeuge sind bis Ende 2035 vollständig von der Kfz-Steuer befreit (§ 3d KraftStG) – der Rechner berücksichtigt das automatisch, sobald Sie „Elektro" als Kraftstoffart auswählen.

Welche Angaben Sie benötigen

Für ein möglichst genaues Ergebnis benötigen Sie zwei Angaben aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (dem früheren Fahrzeugschein): den Hubraum aus Feld P.1 und den WLTP-CO₂-Wert aus Feld V.7 bzw. 49a. Bei Elektrofahrzeugen ist der CO₂-Wert irrelevant, da diese Fahrzeuge grundsätzlich von der CO₂-Komponente ausgenommen sind.

Fehlt der WLTP-Wert in Ihren Papieren, etwa bei sehr alten Zulassungen nach NEFZ-Verfahren, kann das Hauptzollamt einen umgerechneten Vergleichswert heranziehen. In diesem Fall liefert unser Rechner mit dem NEFZ-Wert eine erste Orientierung, ersetzt aber keine verbindliche Auskunft.

Beispielrechnung

Ein Diesel-Pkw mit 1.968 cm³ Hubraum und 128 g/km CO₂ ergibt folgende Rechnung: Der Hubraum-Sockel beträgt 20 × 9,50 € = 190,00 €. Beim CO₂-Anteil fallen die ersten 20 g (96–115 g/km) mit 2,00 € je Gramm an, die restlichen 13 g (116–128 g/km) mit 2,20 € je Gramm — zusammen 68,60 €. Die jährliche Kfz-Steuer liegt damit bei rund 258,60 €.

Häufige Fehlerquellen bei der Eingabe

Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung auf Basis der aktuellen KraftStG-Sätze. Die rechtsverbindliche Festsetzung erfolgt durch Ihr zuständiges Hauptzollamt.

Passende Ratgeber

Häufige Fragen

Woher bekomme ich den CO₂-Wert meines Autos?

Der WLTP-CO₂-Wert steht im Feld 49a bzw. V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

Gilt der Rechner auch für ältere Fahrzeuge?

Nein. Für Pkw mit Erstzulassung vor dem 5. November 2008 gilt die alte, rein hubraumbasierte Besteuerung – siehe unseren Ratgeber zu älteren Fahrzeugen.

Wie wird die Kfz-Steuer bezahlt?

In der Regel per SEPA-Lastschrift jährlich vom Hauptzollamt eingezogen – mehr dazu im Ratgeber zur SEPA-Lastschrift.

Ist das Ergebnis rechtsverbindlich?

Nein, es handelt sich um eine unverbindliche Schätzung. Die verbindliche Festsetzung erfolgt durch den Steuerbescheid Ihres zuständigen Hauptzollamts.

Was passiert bei einem Plug-in-Hybrid?

Plug-in-Hybride sind nicht von der Kfz-Steuer befreit, profitieren aber meist von einem niedrigeren CO₂-Wert und damit einer geringeren CO₂-Komponente.

Berücksichtigt der Rechner Sonderregelungen bei Behinderung?

Nein, individuelle Ermäßigungen oder Befreiungen aufgrund einer Schwerbehinderung sind hier nicht eingerechnet – Details dazu finden Sie in unserem entsprechenden Ratgeber.

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