So wird die Steuer berechnet
Seit 2021 setzt sich die Kfz-Steuer für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 aus zwei Bestandteilen zusammen: einem Hubraum-Sockelbetrag und einem CO₂-Aufschlag. Der Hubraum-Anteil beträgt 2,00 € je angefangene 100 cm³ bei Benzinern und 9,50 € bei Dieselfahrzeugen.
Der CO₂-Anteil greift ab einem Ausstoß von 95 g/km und steigt in Stufen: von 2,00 €/g bis 115 g/km über 2,20 €, 2,50 €, 2,90 €, 3,40 € bis hin zu 4,00 € je Gramm oberhalb von 195 g/km. Je niedriger der WLTP-Wert Ihres Fahrzeugs, desto geringer fällt dieser Teil aus.
Reine Elektrofahrzeuge sind bis Ende 2035 vollständig von der Kfz-Steuer befreit (§ 3d KraftStG) – der Rechner berücksichtigt das automatisch, sobald Sie „Elektro" als Kraftstoffart auswählen.
Welche Angaben Sie benötigen
Für ein möglichst genaues Ergebnis benötigen Sie zwei Angaben aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (dem früheren Fahrzeugschein): den Hubraum aus Feld P.1 und den WLTP-CO₂-Wert aus Feld V.7 bzw. 49a. Bei Elektrofahrzeugen ist der CO₂-Wert irrelevant, da diese Fahrzeuge grundsätzlich von der CO₂-Komponente ausgenommen sind.
Fehlt der WLTP-Wert in Ihren Papieren, etwa bei sehr alten Zulassungen nach NEFZ-Verfahren, kann das Hauptzollamt einen umgerechneten Vergleichswert heranziehen. In diesem Fall liefert unser Rechner mit dem NEFZ-Wert eine erste Orientierung, ersetzt aber keine verbindliche Auskunft.
Beispielrechnung
Ein Diesel-Pkw mit 1.968 cm³ Hubraum und 128 g/km CO₂ ergibt folgende Rechnung: Der Hubraum-Sockel beträgt 20 × 9,50 € = 190,00 €. Beim CO₂-Anteil fallen die ersten 20 g (96–115 g/km) mit 2,00 € je Gramm an, die restlichen 13 g (116–128 g/km) mit 2,20 € je Gramm — zusammen 68,60 €. Die jährliche Kfz-Steuer liegt damit bei rund 258,60 €.
Häufige Fehlerquellen bei der Eingabe
- Der Hubraum wird oft mit dem Leistungswert (kW/PS) verwechselt — maßgeblich ist ausschließlich der Hubraum in cm³.
- Bei Diesel-Hybriden mit Plug-in-Funktion sollte der reale WLTP-CO₂-Wert des Herstellers verwendet werden, nicht ein pauschal geschätzter Wert.
- Für Wohnmobile auf Pkw-Basis (M1-Klasse) kann je nach Zulassung dieser Rechner oder der spezielle Wohnmobil-Rechner zutreffend sein.
Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung auf Basis der aktuellen KraftStG-Sätze. Die rechtsverbindliche Festsetzung erfolgt durch Ihr zuständiges Hauptzollamt.