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Oldtimer-Steuer-Rechner

Fahrzeugklasse wählen – die Pauschalsteuer für Ihr Oldtimer-Fahrzeug mit H-Kennzeichen erscheint sofort.

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Pauschalbetrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 2c KraftStG für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen.

So wird die Steuer berechnet

Fahrzeuge mit H-Kennzeichen (mindestens 30 Jahre alt, im Originalzustand erhalten) werden nicht nach Hubraum oder CO₂ besteuert, sondern mit einem festen Jahresbetrag: 191,73 € für Pkw, 46,02 € für Motorräder und Anhänger (§ 9 Abs. 1 Nr. 2c KraftStG).

Das H-Kennzeichen wird vom TÜV/DEKRA im Rahmen eines Oldtimer-Gutachtens (§ 23 StVZO) erteilt und muss bei der Zulassungsbehörde beantragt werden. Dieser Pauschalsatz ist oft deutlich günstiger als die reguläre, hubraumbasierte Besteuerung älterer Fahrzeuge — besonders bei größeren Motoren oder Fahrzeugen ohne Euro-Einstufung.

Voraussetzungen für das H-Kennzeichen

H-Kennzeichen im Vergleich zur regulären Besteuerung

Ob sich das H-Kennzeichen finanziell lohnt, hängt stark vom Hubraum und der Schadstoffklasse des Fahrzeugs ab. Ein Youngtimer knapp vor der 30-Jahres-Grenze mit hohem Hubraum und ungünstiger Schadstoffklasse zahlt nach der regulären Berechnung oft deutlich mehr als 191,73 € pro Jahr — hier lohnt sich häufig der Wechsel zum H-Kennzeichen, sobald die Altersgrenze erreicht ist. Bei kleineren, schadstoffärmeren Fahrzeugen kann die reguläre Besteuerung mitunter sogar günstiger ausfallen.

Saisonkennzeichen für Oldtimer

Viele Oldtimer-Halter nutzen ihr Fahrzeug nur in den wärmeren Monaten und melden es entsprechend mit einem Saisonkennzeichen an. In diesem Fall wird die Steuer nur anteilig für die freigeschalteten Monate berechnet — bei einer sechsmonatigen Saison beispielsweise die Hälfte des Jahresbetrags. Dieser Rechner geht von einer ganzjährigen Zulassung aus; für eine Saisonzulassung multiplizieren Sie das Ergebnis mit dem Anteil der freigeschalteten Monate.

Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung auf Basis der aktuellen KraftStG-Sätze. Die rechtsverbindliche Festsetzung erfolgt durch Ihr zuständiges Hauptzollamt.

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Häufige Fragen

Ab welchem Alter gilt ein Fahrzeug als Oldtimer?

Ab einem Mindestalter von 30 Jahren und einem weitgehend erhaltenen Originalzustand, bestätigt durch ein Gutachten nach § 23 StVZO.

Gilt die Pauschale für alle Oldtimer-Pkw gleich, egal welcher Hubraum?

Ja, die Pauschale von 191,73 € gilt unabhängig von Hubraum, Gewicht oder Kraftstoffart.

Was ist mit Saison-Kennzeichen für Oldtimer?

Bei Saisonkennzeichen wird die Steuer anteilig nur für die freigeschalteten Monate berechnet – dieser Rechner geht von einer ganzjährigen Zulassung aus.

Was kostet das Oldtimer-Gutachten?

Die Kosten variieren je nach Prüforganisation und Fahrzeugzustand und liegen üblicherweise im mittleren zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Euro-Bereich zuzüglich Zulassungsgebühren.

Lohnt sich das H-Kennzeichen immer?

Nicht zwangsläufig — bei kleinem Hubraum und guter Schadstoffklasse kann die reguläre Besteuerung günstiger sein als die Pauschale.

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