So wird die Steuer berechnet
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen (mindestens 30 Jahre alt, im Originalzustand erhalten) werden nicht nach Hubraum oder CO₂ besteuert, sondern mit einem festen Jahresbetrag: 191,73 € für Pkw, 46,02 € für Motorräder und Anhänger (§ 9 Abs. 1 Nr. 2c KraftStG).
Das H-Kennzeichen wird vom TÜV/DEKRA im Rahmen eines Oldtimer-Gutachtens (§ 23 StVZO) erteilt und muss bei der Zulassungsbehörde beantragt werden. Dieser Pauschalsatz ist oft deutlich günstiger als die reguläre, hubraumbasierte Besteuerung älterer Fahrzeuge — besonders bei größeren Motoren oder Fahrzeugen ohne Euro-Einstufung.
Voraussetzungen für das H-Kennzeichen
- Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 30 Jahre alt sein, gerechnet ab dem Datum der Erstzulassung.
- Es muss sich weitgehend im Originalzustand befinden bzw. entsprechend Original-typisch restauriert sein.
- Ein amtlich anerkannter Sachverständiger (TÜV, DEKRA oder vergleichbare Organisation) muss ein Gutachten nach § 23 StVZO erstellen, das den Erhaltungszustand bestätigt.
- Das Fahrzeug muss überwiegend zur Pflege des Kraftfahrzeug-technischen Kulturguts genutzt werden, nicht als reines Alltagsfahrzeug.
H-Kennzeichen im Vergleich zur regulären Besteuerung
Ob sich das H-Kennzeichen finanziell lohnt, hängt stark vom Hubraum und der Schadstoffklasse des Fahrzeugs ab. Ein Youngtimer knapp vor der 30-Jahres-Grenze mit hohem Hubraum und ungünstiger Schadstoffklasse zahlt nach der regulären Berechnung oft deutlich mehr als 191,73 € pro Jahr — hier lohnt sich häufig der Wechsel zum H-Kennzeichen, sobald die Altersgrenze erreicht ist. Bei kleineren, schadstoffärmeren Fahrzeugen kann die reguläre Besteuerung mitunter sogar günstiger ausfallen.
Saisonkennzeichen für Oldtimer
Viele Oldtimer-Halter nutzen ihr Fahrzeug nur in den wärmeren Monaten und melden es entsprechend mit einem Saisonkennzeichen an. In diesem Fall wird die Steuer nur anteilig für die freigeschalteten Monate berechnet — bei einer sechsmonatigen Saison beispielsweise die Hälfte des Jahresbetrags. Dieser Rechner geht von einer ganzjährigen Zulassung aus; für eine Saisonzulassung multiplizieren Sie das Ergebnis mit dem Anteil der freigeschalteten Monate.
Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung auf Basis der aktuellen KraftStG-Sätze. Die rechtsverbindliche Festsetzung erfolgt durch Ihr zuständiges Hauptzollamt.