Kfz-Steuer per SEPA-Lastschrift

In Deutschland wird die Kfz-Steuer nahezu ausnahmslos per SEPA-Lastschrift eingezogen. Dieser Ratgeber erklärt, wie das Mandat funktioniert, was bei einer geplatzten Abbuchung passiert und wie Sie Ihre Kontodaten aktuell halten.

So funktioniert der Einzug

Bei der Erstzulassung erteilen Sie dem Hauptzollamt ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Kfz-Steuer wird danach automatisch, meist einmal jährlich, zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abgebucht — eine separate Rechnung müssen Sie nicht anfordern. Der genaue Abbuchungstermin richtet sich nach dem Datum der Erstzulassung und wird im ursprünglichen Steuerbescheid mitgeteilt.

Reicht die Deckung nicht aus, entstehen Rücklastschriftgebühren, und das Fahrzeug kann im Wiederholungsfall zwangsweise außer Betrieb gesetzt werden. Das Hauptzollamt informiert in solchen Fällen zunächst schriftlich und setzt eine Nachfrist, bevor weitergehende Maßnahmen ergriffen werden.

Was tun bei einer geplatzten Lastschrift?

  1. Prüfen Sie umgehend, ob ausreichend Guthaben auf dem hinterlegten Konto vorhanden ist.
  2. Warten Sie auf das Mahnschreiben des Hauptzollamts — hier steht die neue Frist und ein eventueller Rücklastschriftbetrag.
  3. Begleichen Sie den offenen Betrag fristgerecht per Überweisung, um weitere Kosten zu vermeiden.
  4. Ändert sich Ihre Bankverbindung dauerhaft, teilen Sie dies dem Hauptzollamt schriftlich oder über das Zoll-Portal mit einem neuen SEPA-Mandat mit.

Bankverbindung ändern

Ein Wechsel der Bankverbindung erfordert ein neues SEPA-Lastschriftmandat, das Sie dem zuständigen Hauptzollamt schriftlich oder über das Online-Portal der Zollverwaltung mitteilen. Bis die Änderung verarbeitet ist, kann es bei der nächsten Fälligkeit noch zu einem Abbuchungsversuch auf dem alten Konto kommen — es empfiehlt sich daher, das alte Konto bis zur Bestätigung der Änderung nicht vorzeitig aufzulösen.

Ausnahmen vom Lastschriftverfahren

In sehr seltenen Fällen, etwa bei bestimmten ausländischen Kontoverbindungen ohne SEPA-Fähigkeit, kann das Hauptzollamt auf Antrag eine alternative Zahlungsweise per Überweisung genehmigen. Dies ist jedoch die Ausnahme und muss individuell mit der zuständigen Stelle geklärt werden.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für Ihren konkreten Fall nutzen Sie unseren Rechner oder wenden Sie sich an Ihr Hauptzollamt.

Häufige Fragen

Kann ich die Steuer auch überweisen?

In der Regel nicht — das SEPA-Lastschriftmandat ist bei der Zulassung verpflichtend, Ausnahmen sind selten und müssen mit dem Hauptzollamt abgestimmt werden.

Wann genau wird abgebucht?

Der Termin richtet sich nach dem Tag der Erstzulassung und steht im Steuerbescheid.

Was kostet eine Rücklastschrift?

Die Höhe der Gebühr variiert, wird aber vom Hauptzollamt im Mahnschreiben ausgewiesen und zusätzlich zur eigentlichen Steuer fällig.

Was passiert bei wiederholten geplatzten Abbuchungen?

Im Wiederholungsfall kann das Hauptzollamt die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs veranlassen, bis die offene Steuer beglichen ist.

Muss ich das Mandat bei einem Halterwechsel neu erteilen?

Ja, der neue Halter muss ein eigenes SEPA-Mandat einrichten, da die Steuerpflicht personenbezogen neu entsteht.