Kfz-Steuerermäßigung bei Behinderung
Menschen mit Schwerbehinderung können je nach Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eine vollständige Befreiung oder eine 50-prozentige Ermäßigung der Kfz-Steuer erhalten. Dieser Ratgeber erklärt die Voraussetzungen, den Antragsweg und worauf bei mehreren Fahrzeugen im Haushalt zu achten ist.
Zwei Ermäßigungsstufen
Eine vollständige Steuerbefreiung (100 %) erhalten Halter mit den Merkzeichen H, aG oder Bl im Schwerbehindertenausweis. Eine 50-prozentige Ermäßigung ist möglich bei den Merkzeichen G oder Gl, sofern auf die kostenlose Beförderung im ÖPNV verzichtet wird. Die Entscheidung zwischen Freifahrt und Steuerermäßigung wird bei der Antragstellung getroffen und im Ausweis vermerkt.
Der Antrag wird formlos beim zuständigen Hauptzollamt gestellt, zusammen mit einer Kopie des Schwerbehindertenausweises und ggf. des Beiblatts. Eine gesonderte ärztliche Begutachtung ist für die Kfz-Steuer-Ermäßigung selbst nicht erforderlich, da die Einstufung bereits über die Merkzeichen des Versorgungsamts erfolgt ist.
| Merkzeichen | Bedeutung | Vergünstigung |
|---|---|---|
| H | Hilflos | 100 % Befreiung |
| aG | Außergewöhnlich gehbehindert | 100 % Befreiung |
| Bl | Blind | 100 % Befreiung |
| G | Erheblich gehbehindert | 50 % Ermäßigung (Wahlrecht) |
| Gl | Gehörlos | 50 % Ermäßigung (Wahlrecht) |
Antrag Schritt für Schritt
- Legen Sie den gültigen Schwerbehindertenausweis mit dem entsprechenden Merkzeichen bereit.
- Stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag beim für Ihren Wohnort zuständigen Hauptzollamt.
- Fügen Sie eine Kopie des Ausweises sowie, falls vorhanden, das orangefarbene Beiblatt mit Wertmarke bei.
- Bei den Merkzeichen G oder Gl entscheiden Sie sich schriftlich zwischen der 50-prozentigen Kfz-Steuer-Ermäßigung und der kostenlosen ÖPNV-Beförderung.
- Nach Prüfung erhalten Sie einen geänderten Steuerbescheid mit der neuen, ermäßigten oder befreiten Steuer.
Mehrere Fahrzeuge im Haushalt
Die Vergünstigung ist grundsätzlich an eine Person und ein zugelassenes Fahrzeug gebunden, das überwiegend für ihre Beförderung genutzt wird. Besitzt ein Haushalt mehrere Fahrzeuge, kann die Ermäßigung nur für eines davon gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Ein Wechsel auf ein anderes Fahrzeug ist möglich, muss aber dem Hauptzollamt gemeldet werden.
Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für Ihren konkreten Fall nutzen Sie unseren Rechner oder wenden Sie sich an Ihr Hauptzollamt.
Häufige Fragen
Gilt die Ermäßigung nur für ein Fahrzeug?
Ja, sie ist an eine Person und in der Regel an ein zugelassenes Fahrzeug gebunden, das überwiegend für sie genutzt wird.
Kann ich Steuerbefreiung und ÖPNV-Freifahrt kombinieren?
Nein, bei den Merkzeichen G/Gl müssen Sie sich zwischen Freifahrt und 50 % Steuerermäßigung entscheiden.
Muss der Antrag jährlich wiederholt werden?
Nein, die Vergünstigung gilt für die Dauer der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises und muss nicht jährlich neu beantragt werden.
Was passiert, wenn sich der Grad der Behinderung ändert?
Bei einer Änderung der Merkzeichen sollten Sie das Hauptzollamt informieren, da sich dadurch die Höhe der Vergünstigung ändern kann.
Kann ich zwischen zwei Fahrzeugen wechseln?
Ja, ein Wechsel ist möglich, muss aber dem Hauptzollamt mitgeteilt werden, damit die Vergünstigung korrekt umgemeldet wird.