Kfz-Steuer-Rechner

Motorrad-Steuer-Rechner

Hubraum eingeben und die jährliche Kfz-Steuer für Ihr Motorrad oder Kraftrad sofort berechnen.

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Unverbindliche Schätzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2b KraftStG. Keine Rechtsberatung.

So wird die Steuer berechnet

Für Krafträder gilt eine reine Hubraumsteuer ohne CO₂-Komponente: 1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum, unabhängig vom Baujahr oder Schadstoffausstoß (§ 9 Abs. 1 Nr. 2b KraftStG).

Kleinkrafträder bis 50 cm³ mit Versicherungskennzeichen sind von der Kfz-Steuer ausgenommen, da sie über die Kfz-Haftpflichtversicherung pauschal abgegolten werden. Für sie fällt stattdessen ein jährlicher Versicherungsbeitrag mit integrierter Abgabe an, aber keine gesonderte Kfz-Steuer.

Beispielrechnung

Ein Motorrad mit 599 cm³ Hubraum wird wie folgt besteuert: 599 cm³ geteilt durch 25 cm³ ergibt 23,96, aufgerundet auf 24 angefangene Einheiten. Multipliziert mit 1,84 € ergibt das eine jährliche Kfz-Steuer von 44,16 €. Bei einem kleineren Kraftrad mit 125 cm³ wären es 5 Einheiten à 1,84 € = 9,20 € pro Jahr.

HubraumJahressteuer (ca.)
125 cm³9,20 €
250 cm³18,40 €
500 cm³36,80 €
750 cm³55,20 €
1.000 cm³73,60 €
1.200 cm³88,32 €

Trikes, Beiwagen und Umbauten

Ein angebauter Seitenwagen erhöht die Steuer nicht, da ausschließlich der Hubraum des Motors zählt, nicht das Gesamtgewicht oder die Karosserieform. Wird ein Motorrad zu einem dreirädrigen Fahrzeug (Trike) umgebaut und entsprechend als solches klassifiziert, kann sich die maßgebliche Fahrzeugklasse ändern — Details dazu finden Sie in unserem Ratgeber zu Leichtfahrzeugen.

Elektro- und Hybrid-Krafträder

Reine Elektro-Krafträder sind bis Ende 2035 vollständig von der Kfz-Steuer befreit, analog zur Regelung für Elektro-Pkw nach § 3d KraftStG. Für Hybrid-Krafträder mit Verbrennungsmotor gilt weiterhin die reguläre Hubraumsteuer, da eine anteilige CO₂-Betrachtung bei Krafträdern gesetzlich nicht vorgesehen ist.

Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung auf Basis der aktuellen KraftStG-Sätze. Die rechtsverbindliche Festsetzung erfolgt durch Ihr zuständiges Hauptzollamt.

Passende Ratgeber

Häufige Fragen

Zählt der Beiwagen mit zum Hubraum?

Nein, die Steuer bemisst sich ausschließlich am Hubraum des Motorrad-Motors, unabhängig von einem angebauten Seitenwagen.

Gibt es eine CO₂-Komponente wie beim Pkw?

Nein, bei Motorrädern wird ausschließlich der Hubraum zugrunde gelegt.

Sind Elektromotorräder steuerfrei?

Ja, reine Elektro-Krafträder sind wie E-Pkw bis Ende 2035 von der Kfz-Steuer befreit.

Muss ich ein Kleinkraftrad mit 50 cm³ versteuern?

Nein, Kleinkrafträder mit Versicherungskennzeichen sind von der Kfz-Steuer befreit, da die Abgabe bereits in der Versicherungsprämie enthalten ist.

Wie wirkt sich ein Trike-Umbau auf die Steuer aus?

Wird das Fahrzeug als Trike neu klassifiziert, kann eine andere Fahrzeugklasse und damit ein anderer Steuersatz greifen — siehe unseren Ratgeber zu Leichtfahrzeugen.

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