Kfz-Steuer für Ältere Fahrzeuge
Wer einen Oldtimer, Youngtimer oder ein älteres Alltagsfahrzeug fährt, zahlt Kfz-Steuer nach einem völlig anderen System als moderne Neuwagen. Dieser Ratgeber erklärt die alte, rein hubraumbasierte Besteuerung, die Rolle der Euro-Abgasnormen und was beim Halterwechsel eines älteren Fahrzeugs zu beachten ist.
Die alte Hubraumsteuer
Für Pkw mit Erstzulassung bis zum 5. November 2008 gilt weiterhin die alte, rein hubraumbasierte Besteuerung ohne CO₂-Komponente. Der Satz unterscheidet sich nach Kraftstoffart und danach, ob das Fahrzeug die Euro-Abgasnorm erfüllt. Dieses Stichtagsprinzip ist starr: Es kommt ausschließlich auf das Datum der Erstzulassung an, nicht auf das Baujahr oder ein späteres Zulassungsdatum bei einem Halterwechsel.
Für Fahrzeuge ohne oder mit geringer Euro-Einstufung gelten deutlich höhere Sätze je 100 cm³ als für schadstoffarme Modelle — in Einzelfällen bis über 25 € je 100 cm³ bei Fahrzeugen ohne jede Einstufung. Das macht ältere, nicht nachgerüstete Fahrzeuge in der laufenden Steuer oft überraschend teuer im Vergleich zu ihrem CO₂-basiert besteuerten Nachfolgemodell.
| Schadstoffklasse | Benzin je 100 cm³ | Diesel je 100 cm³ |
|---|---|---|
| Euro 4 / 5 / 6 | 6,75 € | 15,44 € |
| Euro 3 / Euro-2-Nachrüstung | 7,36 € | 16,05 € |
| Euro 2 | 15,13 € | 27,35 € |
| Euro 1 | 21,07 € | 33,29 € |
| Ohne Einstufung / schadstoffreduziert | 25,36 € | 37,58 € |
H-Kennzeichen als Alternative
Ist das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt und erhält es das Oldtimer-Kennzeichen (H-Kennzeichen) nach § 2 Nr. 22 StVZO, greift statt der hubraumbasierten Staffel ein günstiger Pauschalsatz — unabhängig vom tatsächlichen Hubraum oder der Schadstoffklasse. Details dazu, wie Sie das H-Kennzeichen beantragen und welche Voraussetzungen gelten, finden Sie in unserem separaten Ratgeber zum Oldtimer-Rechner.
Nachrüstung und Umstufung
Manche ältere Fahrzeuge können durch eine nachträglich eingebaute und eingetragene Abgasreinigung (z. B. Katalysator-Nachrüstung) in eine günstigere Schadstoffklasse eingestuft werden. Voraussetzung ist ein entsprechender Eintrag in der Zulassungsbescheinigung durch eine anerkannte Prüfstelle. Erst nach diesem Eintrag berücksichtigt das Hauptzollamt die neue, niedrigere Einstufung bei der Steuerberechnung.
Halterwechsel bei älteren Fahrzeugen
Auch bei einem Halterwechsel bleibt das ursprüngliche Erstzulassungsdatum maßgeblich für die Steuerberechnung — ein Verkauf oder eine Ummeldung „verjüngt" das Fahrzeug steuerlich nicht. Die taggenaue Aufteilung der Steuerpflicht zwischen altem und neuem Halter funktioniert dabei genauso wie bei jüngeren Fahrzeugen.
Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für Ihren konkreten Fall nutzen Sie unseren Rechner oder wenden Sie sich an Ihr Hauptzollamt.
Häufige Fragen
Wo finde ich das Datum der Erstzulassung?
Im Feld B der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Kann ich freiwillig zur neuen Regelung wechseln?
Nein, das Stichtagsprinzip gilt zwingend nach dem Datum der Erstzulassung und kann nicht freiwillig gewählt werden.
Lohnt sich ein H-Kennzeichen steuerlich?
Bei Fahrzeugen mit hohem Hubraum oder schlechter Schadstoffklasse ist der Pauschalsatz des H-Kennzeichens oft deutlich günstiger als die reguläre Hubraumsteuer.
Wird eine Katalysator-Nachrüstung automatisch berücksichtigt?
Nein, sie muss zunächst von einer anerkannten Stelle geprüft und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, bevor das Hauptzollamt die günstigere Einstufung anwendet.
Gilt für Youngtimer schon die CO₂-Besteuerung?
Nur, wenn die Erstzulassung nach dem 5. November 2008 liegt — sonst gilt weiterhin die alte, rein hubraumbasierte Besteuerung.